Pflegestufe abgelehnt oder falsch festgesetzt?

Rolf Kegel

Nicht selten kommt es zwischen der Pflegekasse und Pflegebedürftigen zu Streit hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung.

Entweder erkennt die Pflegekasse keine Pflegestufe an, setzt diese falsch fest oder lehnt die Einordnung in eine höhere Pflegestufe ab. Möglich ist auch, dass die Pflegekasse meint, dass Ihnen zu hohe Leistungen bewilligt worden sind und den Bescheid mit Wirkung entweder für die Zukunft oder sogar für die Vergangenheit zurücknimmt. Im letzteren Fall fordert Sie die Pflegekasse zur Erstattung der zuviel bezahlten Beträge auf.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird der Bescheid nicht abgeholfen, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen. Im Gerichtsverfahren wird in der Regel ein neutrales Gutachten eingeholt, der die Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) überprüft. Kosten für das Gerichtsverfahren oder die erneute Begutachtung entstehen Ihnen dabei nicht.

Wir beraten und vertreten Sie im Widerspruchs- und/ oder im Klageverfahren.

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